B u n d e s g e s e t z b l a t t
Teil 1

1998 Ausgegeben zu Bonn am 28.11.1998 Nr.13
Inhalt
Verordnung über die artgerechte Haltung von Frauen
Frauenhalteverordnung
(FhaltVO)


Bekanntmachung
Der Verordnung über die artgerechte Haltung von Frauen
Frauenhalteverordnung
(FhaltVO)

vom 28.11.1998

Aufgrund des § 33a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes (BGBl. 1 Nr. 584/1973), in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGBl. 1 Nr. 430/1988), wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen


Sich eine Frau zu halten ist bei weitem problematischer als zu Großvaters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zur (eigenen) Frau überhaupt noch lohnt.
Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften der Frau, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte die Auserwählte aber laut BGBl. 1 Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen:

§ 1

(1) Sie sollte nützlich sein, d.h. häusliche Fähigkeiten besitzen, darüber hinaus auch fleißig im Haushalt und willig im Bett.

(2) Sie sollte herzeigbar sein, d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen, selbst bei Second-Hand-Kleidung.

(3) Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn der § 2 zutrifft.

(4) Abzuraten ist von Frauen mit eigener Meinung, insbesondere, wenn diese auch geäußert wird !

§ 2

Sie ist reich oder Filmstar oder beides !

Artikel 2
Tips und Empfehlungen


(1) Anschaffung
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Frauchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Frauen, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt ! Die Kosten für "Frauenhäuser" werden schließlich auf die Gemeinschaft der steuerzahlenden Männer umgelegt !

(2) Ernährung
Wie der Mensch ist auch die Frau ein Allesfresser. Man sollte ihr neben Katzenfutter auch ab und zu frisches Gemüse verabreichen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung ! wenn sie zu fett ist, wird sie unbeweglich und kann nicht mehr so schnell putzen und waschen. Zuviel "Grünfutter" ist aber zu vermeiden, da damit die Meckerfähigkeit gesteigert wird.

(3) Unterbringung
Mann sollte sie nicht den ganzen Tag einsperren, da sie sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat ("Rasenschnitt per Nagelschere"), sollte sie möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo sie etwas Auslauf hat. Dabei empfiehlt es sich, Schaufenster zu meiden ! sonst besteht Reißgefahr für die Halskette aus Schwedenstahl !

(4) Pflege
Sorgen Sie dafür, daß sie sich genau einmal am Tag wäscht um die Folgekosten (Feuchtigkeitscremes) zu begrenzen. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Haarpflege sollte durch Perücken - vorzugsweiser Einkauf nach Karneval in Spezialgeschäften - ersetzt werden. Der Bezug von Duftwässern sollte budgetiert werden.

(5) Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten und arbeitswilligen Frau. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle, wie "Fuß", "Platz", "Kusch", "Hol Bier" erleichtern die Haltung der Frau erheblich und ist - selbst entgegen bestehender Theorien - von Frauen erlernbar.

(6) Fortpflanzung
Frauen sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend, wenn nicht gerade ein Migräne vorgeschoben wird. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Sterilisation, denn ständig schwangere Frauen sind nur bedingt arbeitsfähig und verzehren Kombinationen aus Hering und Himbeeren!

Bonn, den 28.11.1998
Die Bundesministerin
Für Artenschutz und Umweltangelegenheiten